Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus

reichstag kuppel

Mit 13 weiteren Maßnahmen wollen das Bundesinnenministerium, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz verstärkt gegen Rechtsextremismus vorgehen.

Die am 13.02.2024 veröffentlichten Maßnahmen beinalten einige neue, aber auch einige bereits aus dem im März 2022 bekannten Aktionsplan gegen Rechtsextremismus bekannte Aktivitäten gegen Rechtsextremismus.

Das Maßnahmenpaket enthält folgende relevante Punkte:

  • Resilienz der Demokratie stärken: Um zu vermeiden, dass autoritäre Kräfte die Demokratie angreifen, soll die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärker gegen die Einflussnahme demokratiefeindlicher Kräfte abgesichert werden. Dazu wird angedacht, die zentralen Regelungen zu Organisation und Verfahren in das Grundgesetz aufzunehmen.
  • Ganzheitlicher Ansatz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus: Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll seine Befugnisse, Informationen an die zuständigen Behörden vor Ort zu übermittelt, stärker nutzen. Das können die Polizei- oder Ordnungsbehörden wie die Gewerbe- oder die Gaststättenaufsicht sein. So können zum Beispiel rechtsextremistische Veranstaltungen untersagt werden.
  • Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke austrocknen: Das Bundesverfassungsschutzgesetz soll so geändert werden, dass Finanzermittlungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz künftig leichter möglich sind. Dabei soll der Verfassungsschutz bereits bei einem Gefährdungspotenzial, für das Faktoren wie Aktionspotenzial und gesellschaftliche Einflussnahme relevant sein können, aktiv werden können. Außerdem sollen Verfahren schneller und unbürokratischer werden.
  • Hass im Netz bekämpfen: Die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt wird weiter ausgebaut. Zudem sollen rechtsextremistische Inhalte aus dem Internet entfernt werden. Das BKA hat die Bekämpfungsstrategien und -instrumente weiterentwickelt und sich personell und organisatorisch aufgestellt, um etwa mit Auswerteprojekten und Ermittlungsverfahren im digitalen Raum den Verfolgungsdruck bei Straftaten im Internet zu erhöhen. Dieser Weg wird konsequent weiter beschritten.
  • Angegriffenen Demokratinnen und Demokraten den Rücken stärken: Zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger vor Hass, Anfeindungen und Angriffen – bis hin zu physischer Gewalt wird das Deutsche Forum für Kriminalprävention mit Mitteln des BMI die Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger in den kommenden Monaten aufbauen. Sie wird Betroffene betreuen, ihnen als Lotse dienen und als Mittlerin zwischen den Betroffenen und der Justiz, den Sicherheitsbehörden und der Verwaltung fungieren. Der direkte Austausch zwischen kommunalen Akteuren und Bund wird im Rahmen eines dauerhaften Dialogformats fortgeführt.
  • Demokratieförderung stärken: Das Demokratiefördergesetz, das Ende 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll für eine dauerhafte und verlässliche zivilgesellschaftlicher Initiativen für die Demokratie und gegen Extremismus Unterstützung einen wichtigen Beitrag leisten. Der Deutsche Bundestag sollte es zeitnah beschließt. Außerdem werden die Programme der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) fortentwickelt und ausgebaut.
  • Sport mit Haltung – gegen Rechtsextremismus: Das neue Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport fördert Sportvereine mit dem Ziel, die demokratisch-integrative Kraft des Sports zu stärken. Für 2023 und 2024 stehen insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Antisemitismus entgegentreten: Die Bundesregierung hat ihr Engagement zur Stärkung und Sichtbarmachung jüdischen Lebens weiter intensiviert. Die Förderung des Zentralrats der Juden wurde von 13 auf 22 Millionen Euro im Jahr erhöht. Das BMI wird im Rahmen des Bundesprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ den Themenschwerpunkt Antisemitismus für das Förderjahr 2024 zusätzlich in den Fokus nehmen und entsprechende Projekte fördern.
  • Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen: Das Disziplinarrecht, das reformiert zum 1. April in Kraft tritt, soll konsequent durchgesetzt werden. Um eine Beschleunigung der Verfahren zu erreichen, werden künftig alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Entfernung aus dem Dienst, durch Disziplinarverfügung ausgesprochen. Das langwierige gerichtliche Disziplinarklageverfahren entfällt.
  • Transnationale Vernetzungen stören: Um zu vermeiden, dass rechtsextremistischer Hass weder aus Deutschland exportiert, noch nach Deutschland importiert wird, arbeitet das BMI gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden daran, Ein- und Ausreisen von Rechtsextremisten so weit wie möglich zu verhindern.
  • Früherkennungseinheit gegen ausländische Einflussnahme und Desinformation entgegenwirken: Autokratische Staaten versuchen mit Fake-Accounts künstliche Reichweite oder erfundenen KI-basierten Bildern Geschichten, koordiniert aus dem Ausland Einfluss auf die freie Meinungsbildung zu nehmen und zu manipulieren. Das BMI will eine neue Früherkennungseinheit der Bundesregierung aufbauen, die ausländische Manipulations- und Einflusskampagnen frühzeitig identifizieren soll.
  • Rechtsextremisten konsequent entwaffnen: Das BMI hat seinen Entwurf für die Reform des Waffenrechts bereits im Januar 2023 vorgelegt, mit dem Ziel Extremisten zu entwaffnen.

Das Maßnahmenpaket ist auf der Webseite des BMI unter www.bmi.bund.de abrufbar.

Anmerkung:

Die Zielrichtung und auch das Signal, dass von den vorgestellten neuen und alten Maßnahmen gegen Rechtextremismus ausgehen, sind ausdrücklich zu begrüßen. Die Stärkung demokratischer Strukturen und Widerstand gegen Bestrebungen, die solche Strukturen nicht akzeptieren oder sogar aktiv überwinden wollen, ist ein zentrales Anliegen der Städte und Gemeinden, die sich dafür in vielfältiger Weise durch eigene Aktivitäten, eine starke Haltung und ein besonderes Engagement einsetzen. Daher sind insbesondere die Maßnahmen zu begrüßen, die die Stärkung der lokalen Demokratie vor Ort, betreffen. Dass sind vor allem der verbesserte Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger/innen vor Hass und Anfeindungen durch die Einrichtung einer bundesweiten Ansprechstelle und eines dauerhaften Gesprächsaustausch mit kommunalen Akteuren, das Vorgehen gegen Hass und Desinformation im Netz, die Demokratiestärkung vor Ort durch verlässliche und dauerhafte Strukturen und durch den stärkeren Fokus auf die politische Bildung und den Sport. Die Demokratiestärkung vor Ort muss auf verlässliche Strukturen zurückgreifen können, was derzeit im Rahmen bestehender Projektförderung nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Auch die Konsequenz, das Disziplinarrecht stringent anzuwenden, um Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen ist sowie der bessere Informationsfluss des Verfassungsschutzes mit den kommunalen Behörden sind wichtige Schritte.

28.03.2024